eine Frage aus dem wirklichen Leben: Eine Dame wohnt neben einem Nachbarn der eine Wiese hat. Dort auf dieser Wiese möchte die Telekom einen Sendemast installieren. Die Dame befürchtet gesundheitliche Beeeinträchtigungen für sich und ihrer nä- heren Umgebung. Sie möchte wissen, ob ihr Nachbar seine Wiese an Telekom vermieten wird?
Meine Entscheidung habe ich vorerst getroffen. Möchte aber sicher gehen, dass sie richtig ist. Was meint Ihr? Wird es zu einem Mietvertrag kommen? Gruß Franz-Josef
PS.: Sind die Befürchtungen der Fragenden hinsichtlich negativer Auswirkungen des Sendemastes begründet?
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der Vertrag zwischen dem Nachbarn, signifiziert durch Jupiter, den Herrn des 3., und der Telekom als potenti- ellem Vertragspartner, signifiziert durch Merkur, Herrn des radikalen 9, d.h. dem 7. vom 3., käme dann zustan- de, wenn es eine Verbin-dung zwischen Jupiter und Merkur gäbe.
Eine solche Verbindung besteht jedoch nicht zwischen Jupiter und Merkur.
Es erscheint daher wenig wahrscheinlich, daß der Nach- bar seine Wiese vermieten wird.
Zu prüfen wäre ergänzend noch die Verbindung vom Mond zu Jupiter, denn immerhin befindet sich das Zeichen Krebs zur Gänze im Haus der Telekom und stellt daher einen Mit- signifikator für die Telekom dar.
Doch ohne auf eine Untersuchung der bei einem Quadrat zum Erfolg erforderlichen gegenseitigen Rezeptionen ein- zugehen, dürfte das Trigon des ohnehin sehr schwachen Mondes zu Mars eine Prohibition für das Quadrat zwischen Mond und Jupiter bilden.
Deine Zuordnung in #2 stimme ich uneingeschränkt zu: Haus 3 Nachbar, Vertragspartner Telekom Haus 9.
Weniger klar ist mir Deine Ansicht, dass MON als Mitsignifikator der Telekom anzusehen ist.
MON > Grundstück > Nachbar > Telekom. Der MON berührt der Reihe nach alle 3 wichtigen Signifikatoren, wobei die Wiese an letzter Stelle zu stehen ist.
Quadrate zeigen Erschwernisse an die aber letzten Endes dennoch Ereigniserfüllung anzeigen. Oppositionen vielfach als Verhinderer von Ereignissen deklariert, zeigen meines Wissens auch Ereigniserfüllung an, die letzten Endes meist als Fehler, Bedauernis oder Reue übrer das Zustande- kommen des Ereignisses an.
Ja, der MON ist geschwächt, erhöht jedoch die Wiese (4.v.3.). Ich sehe im Gegensatz zu Dir ein Zustandekommen eines Vertrages, der im Nachhinein beiden Parteien Probleme bereiten wird.
Kannst Du bitte Absatz 2 in #3 näher erklären, da ich den Wortlaut nicht ganz verstehe? Danke für Deine Beteiligung auf die ich gehofft hatte. Gruß Franz-Josef
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zuerst vielen Dank für Deine Einlassung! [...] Danke für Deine Beteiligung auf die ich gehofft hatte. Gruß Franz-Josef
Hallo Franz-Josef,
Deine Fragen sind immer sehr interessant. Daher freue ich mich, daß auch Du Wert auf meine Beteiligung legst.
Zitat von Franz-Josef Schweizer im Beitrag #4Weniger klar ist mir Deine Ansicht, dass MON als Mitsignifikator der Telekom anzusehen ist.MON > Grundstück > Nachbar > Telekom.Der MON berührt der Reihe nach alle 3 wichtigen Signifikatoren, wobei die Wiese an letzter Stellezu stehen ist.
Anders als Du sehe ich den Mond nicht so sehr als den Signifikator für den Verlauf und die Entwicklung der Angelegenheit an sich. Für mich bleibt der Mond immer an erster Stelle und grundsätzlich der Kosigni- fkator des Fragers.
Das bedeutet auch, daß der Mond meiner Ansicht nach in dieser Funktion den allgemeinen Regeln, und damit auch der Möglichkeit einer Prohibition, unterliegt und nicht einfach so lange und durch so viele Konstellati- onen geführt werden kann, bis er schließlich sein Po- sitionszeichen verläßt.
Im hier vorliegenden Fall verhält es sich nun so, daß das Zeichen Krebs vollständig im 9 Haus eingeschlos- sen ist (siehe auch meine Ausführungen in #3). Da Lilly zuweilen auch den Herrscher des zweiten in einem Haus befindlichen Zeichens berücksichtigt, erscheint es mir durchaus angemessen, den Mond als Herrscher des zweiten Zeichens im Haus der Telekom (Haus 9), dem eingeschlossenen Zeichen Krebs, auch der Tele- kom als Mitherrn ihres Hauses zuzuweisen.
Daher wäre der Mond nicht Kosignifikator der Fragerin, aber auch nicht der Geschichtenrezähler, denn er ist der zweite Signifikator der Telekom, ausnahmsweise und in diesem speziellen Fall.
Zitat von Franz-Josef Schweizer im Beitrag #4 Kannst Du bitte Absatz 2 in #3 näher erklären, da ich den Wortlaut nicht ganz verstehe?
Auch diese Frage ist nicht vergessen und wird baldmöglichst beantwortet, und sicherlich wird das Verständnis von #3, 2. Abs. vor dem Hintergrund meines Beitrag in #5 dann auch klarer.
Zitat von JZM im Beitrag #3[...]Doch o hne auf eine Untersuchung der bei einem Quadrat zum Erfolg erforderlichen gegenseitigen Rezeptionen ein- zugehen, dürfte das Trigon des ohnehin sehr schwachen Mondes zu Mars eine Prohibition für das Quadrat zwischen Mond und Jupiter bilden.
Mit anderen Worten:
Wenn man also der Anwendung des Mondes als zweitem Signifikator für die Telekom folgt, dann ergibt sich die wei- tere Möglichkeit des Zustandekommens der Vermietung der Wiese aus dem applikativen Quadrat des Mondes (hier Signifikator der Telekom, s.o. #5 !) mit Jupiter (Nachbar).
Diesem Quadrat steht aber das Trigon von Mars, entgegen, den man als Signifikator für die Wiese des Nachbarn anse- hen könnte. Die Erhöhung der Wiese durch den Mond, auf die Franz-Josef hingewiesen hat, bekäme hier eine ganz andere Bedeutung, nämlich die, daß die Telekom die Wiese und ihre Bedeutung für die eigenen Zwecke möglicherweise kurzfristig überschätzt.
Wenn man denn, anders als ich, diese Prohibition nicht gel- ten lassen wollte, müßte dann aber, anders als noch in #3, Abs. 2, eine möglichst gegenseitige Rezeption von Jupiter und Mond nachgewiesen werden, ohne die das Quadrat kei- ne Grundlage für einen Vertrag böte.
Und hier ergibt sich, daß eine gegenseitige Rezeption nicht gegeben ist, und nur der Mond in der schwächsten der Wür- den Jupiters, seinem Gesicht, steht. Meiner Ansicht nach kann diese - äußerst schwache - einseitige Rezeption die fehlende Gegenseitigkeit der Rezeption nicht ersetzen.
Daher kann, auch unter Zuhilfenahme des Mondes als Zweit- signifikator der Telekom, kein Vertrag zwischen dem Nach- barn und der Telekom zustandekommen.
zuerst vielen Dank für Deine Bemühungen, nicht nur für mich, sondern auch für die Leserschar des Forums, den vielschichtigen Sachverhalt gerade dieser Frage auf Deine gewohnt tiefgründige Art auf- zufächern. Wo William Lilly was beschrieben hat zu merken fällt mir schwer. Dazu müsste ich jedesmal die beiden Bücher durchakern. Jedenfalls, zumindest in #5,7 sind mir Deine Gedankengänge nachvollziehbarer geworden, besonders durch die Hereinnahme des MON als Cosignifikator für Telekom. Nochmals danke für Deine hilfreiche Teilnahme an dieser Frage. Gruß Franz-Josef
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Ich dachte, dass die Angelegenheit in der Frage Sendemast zu Ende gekommen sei.
In einen gestrigen Telefonat mit der Fragenden, gegen 17h, die ein vitales Interesse hat die Errichtung eines Telekom-Sendemastes zu verhindern, war zu erfahren, dass die Fragende dem Nachbar anbot dessen Wiese zu kaufen, womit nun eine dritte Per- son in dieser Angelegenheit involviert ist.
Der Nachbar stellte der Fragenden ein zeitliches Ultimatum,15h, sich für oder gegen einen Kauf zu entscheiden. Die Fragende machte eine mündliche Zusage den Preis für die Wiese aufzubringen; womit sich der Nachbar einverstanden erklärte. Dem Nach- bar geht es nur darum seine nicht genutzte Wiese versilbern zu wollen, gleich mit Hilfe der Telekom oder der Fragenden.
Am 27.07.d.J. soll der Kaufvertrag besiegelt werden. Nun fragt sich, dass nach dem Eintritt der Fragenden in den Prozess, ob der MON nun nicht mehr zu Telekom gehört oder als Nebensignifikator der Fragenden zu zählen ist?
Der ursprünglichen Frage entsprechend ging es nur darum, ob ein Mietvertrag zwischen Telekom und Nachbar zustande kommt? Diese Frage hat sich nun zwischenzeitlich erle- digt. Dieser vorgenannte Mietvertrag wird nicht zustande kommen.
Kann nun festgestellt werden in welcher Weise die VEN (Fragende) den Mietvertrag ver- eitelt?
Wir haben hier zwei unterschiedliche Vertragswerke, einmal Mietvertrag hier und Kauf- vertrag dort.
Eine Gemeinschaft gegen den Sendemast von Seiten der umgebenden Nachbarschaft aufzubringen war nicht möglich, da es keine gibt.
VEN1 im Exil des Nachbarn JU3. JUP im Exil und Grenze der Fragenden. MER als Telekom in keiner Würde der Fragenden.
VEN aspektiert SAT, den Geldbeutel des Nacharn, womit angezeigt ist, dass dieser ihr Geld empfangen wird. Gruß Franz-Josef
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Du berichtest da von einer interessanten Entwicklung.
Zunächst die Bestätigung meiner negativen Beurteilung der Frage nach der Vermietung.
Den Mond als zweiten Signifkator für die Telekom hatte ich in meine Überlegungen miteinbezogen, um das Zustande- kommen eines Vertrages mit der Telekom, der über die Haupt- signifikatoren ja nicht möglich war, auch wirklich auszuschlies- sen.
Auffällig war bei dem Horoskop, daß die Venus als Signifikator der Fragerin, an der Spitze des Hauses der Telekom steht, das ließ mich denken, daß sie offenbar großes Interesse an der Te- lekom und ihrem Status hat, aber den Gedankenblitz, sie ver- setze sich, wie auch immer, an deren Stelle als Vertragspartner ließ ich gleich wieder fallen, ohne ihm nachzugeehn, denn nach ihr als Vertragspartei war nicht gefragt worden.
Wenn der anstehende Kauf geprüft werden sollte, müßte meiner Meinung nach eine neue Frage gestellt werden.
Das würde ich aber gerne noch diskutieren, denn auch nach dem alten Horoskop ergeben sich ein paar interessante Aspekte, auf die, wie auch auf Deine Ausführungen und Fragen, ich später noch eingehen möchte.
ich glaube nicht, dass eine erneute Frage gestellt werden wird. Streng genommen braucht es eine erneute Frage nicht, denn sie wurde bereits beantwortet, dadurch, dass kein Mietvertrag mit Telekom vereinbart werden wird. Der verbrannte MER gibt davon Zeugnis. Franz-Josef
PS.: Bei der Nennung der Entscheidungsfrist für die Fragende zeigte der Nachbar ihr das bereits ausgefertigte Formular für den Mietvertrag mit Telekom, vermutlich um Druck auszuüben.
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Zitat von Franz-Josef Schweizer im Beitrag #9Kann nun festgestellt werden in welcher Weise die VEN (Fragende) den Mietvertrag ver- eitelt?
Wohl kaum, denn Venus kommt als Person, und abgestellt auf die Frage, zwischen den Parteien Telekom und Nachbar nicht vor, wie Du ausführlich begründet hast.
Bemerkenswert ist aber, daß Venus am Rande der Frage doch vorkommt, denn der Mond separiert sich von Venus und über- trägt ihr Licht auf Jupiter, allerdings erst nach dem schon oben erwähnten Trigon mit Mars, der von der Telekom möglicherwei- se überschätzten Wiese (#7/2. Abs.).
Dies ist aber eigentlich die falsche Reihenfolge, denn der Wech- sel des Eigentums an der Wiese (Mars) kann erst nach einer Ei- nigung mit dem Verkäufer erfolgen.
Ohne das alte Horoskop überstrapazieren zu wollen, kanndies doch als ein weiterer Hinweis darauf betrachtet werden, daß es nicht abwegig war, auch die Funktion des Mondes als weiteren Signifikator der Telekom mit in die Betrachtung einzubeziehen, denn es steht ja außer Frage, daß das Interesse der Telekom an der Weise überhaupt erst der Auslöser für die Aktivitäten der Fragerin war.
Wie bereits erwähnt, bedürfte der Kauf durch die Fragerin wohl einer neuen Frage, die aber, wie Du sagst, nicht ansteht.
Dennoch kann ich nicht leugenen, daß ich den entfernten Ver- dacht hege, der Nachbar könnte die Telekom als Katalysator zum Verkauf seiner Wiese erfunden haben. War der ausgefüllte Vertrag bereits durch die Telekom unterschrieben?
Wie auch immer, durch den Erwerb der Wiese wäre die Fragerin vor zukünftigen Verfügungen oder Verträgen durch den Nachbarn zu ihrem Nachteil jedenfalls gefeit.
Der vorgefertigte Vertrag den der Nachbar in Händen hielt war von der Telekom nicht unterschrieben! Der Fragenden den vorgeferetigten Vertrag vor die Nase zu halten, war nichts anderes als ein Druck- mittel. Wäre dieser bereists unterschrieben worden würden alle Trixereien des Nachbarn sinnlos gewe- sen sein.
Der Nachbar ist durch als peregrin zu werten, daher können seine lauteren Absichten als fraglich betrachtet werden.
Ob es am 27.07.2022 zum Abschluss eines Kaufveretrages zwischen Fragenden und Nachbar kommt, bleibt abzuwarten.
Eine sinnvollere Formulierung der Frage von der Fragenden wäre gewesen: "Kann ich durch Kauf der Wiese dem Bau des Telekom-Sendemastes zuvorkommen, verhindern?
Oder kürzer: "Kann ich dem Nachbarn dessen Wiese abkaufen."
Ich werde berichten.
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Ob es am 27.07.2022 zum Abschluss eines Kaufveretrages zwischen Fragenden und Nachbar kommt, bleibt abzuwarten.
Eine sinnvollere Formulierung der Frage von der Fragenden wäre gewesen: "Kann ich durch Kauf der Wiese dem Bau des Telekom-Sendemastes zuvorkommen, verhindern?
Oder kürzer: "Kann ich dem Nachbarn dessen Wiese abkaufen."
Ich werde berichten.
Auf Deinen Bericht bin ich sehr gespannt, Franz-Josef!
Könnte es denn sein, daß der Eigentümer der Wiese wegen des öffentlichen Interesses gesetzlich verpflichtet ist, diese der Telekom zur Verfügung zu stellen?
Wenn dem so wäre, dann wäre der Kauf im Grunde genom- men für die Fragerin sinnlos - wenn denn die Telekom als In- teressent nicht überhaupt vorgeschoben und erfunden ist.
Zitat von JZM im Beitrag #14 Könnte es denn sein, daß der Eigentümer der Wiese wegen des öffentlichen Interesses gesetzlich verpflichtet ist, diese der Telekom zur Verfügung zu stellen?
Das könnte so noch herauskommen. Diese Variante hat mir die Fragende ebenfalls erwähnt, weil Gemeinnutz dem Nutzen des Einzelnen Vorrang hat. In wieweit diese Regelung hier Anwendung findet wird abzuwarten sein.
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Nach kurzer und zugegeben nur oberflächlichen Recherche im Intrenet finde ich keine Bestätigung für eine Pflicht für Eigentü- mer, Sendemasten auf ihren Grundstücken zuzulassen.
Das Problem scheint eher darin zu bestehen, aus einer einmal bestenden Vermietung noch einmal durch Kündigung herauszu- kommen.
Mein Stand jetzt: Die Fragerin muß noch vor einer Vermietung durch den Nachbarn das Grundstüdk erwerben und kann es dann unterlassen, mit der Telekom einen Mietvertrag abzuschlies- sen.
heute wurde ich informiert, dass die Fragende am 27.7.d.J. beim dortigen Notar den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Nun wurde bekannt, dass die Stadt ein Vorkaufsrecht beanspruchen kann. Die Fragende befürchtet, dass ihr die Stadt in die Quere kommen könnte. Ihre Frage lautete daher:" Wird die Stadt ihr Vorkaufsrecht geltend machen und die Wiese für sich beanspruchen?
Welche Rolle spielt nun der MOND?
Kann MAR7, vom MON nicht gesehen, den Aspekt MON : VEN1 verhindern?
MON und VEN1 untehalten eine Rezeption und aspektieren sich, sofern MAR 7 das nicht verbietet, was ich nicht annehme. Denn, was der MON nicht sieht (MAR) wird nicht verhindern.
Nachtrag 4.07.´22 Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Der Nachbar ist nun nicht mehr im Rennen. Die Stadt tritt nun an Stelle des 7. Hauses für die Fragende. Der Aspekt Ve:MA ist akut. MAR ohne Würde zu SAT4, der Wiese und SAT ohne Würde zu MAR7. So betrachtet kann man davon ausgehen, dass die Stadt kein Interesse an der Wiese hat, obgleich rechts und links davon städtische Grundstücke liegen.
Nachtrag 4.07.´22 Der Kaufvertrag ist unterschrieben. Der Nachbar ist nun nicht mehr im Rennen. Die Stadt tritt nun an Stelle des 7. Hauses für die Fragende. Der Aspekt Ve:MA ist akut. MAR ohne Würde zu SAT4, der Wiese und SAT ohne Würde zu MAR7. So betrachtet kann man davon ausgehen, dass die Stadt kein Interesse an der Wiese hat, obgleich rechts und links davon städtische Grundstücke liegen.
Die Prüfung Deiner Hauptfrage in diesem #18 habe ich noch nicht abgeschlossen, werde sie aber demnächst posten.
Vorab möchte ich aber darauf hinweisen, daß der zwischen Fragerin und Verkäufer unterzeichnete Vertrag nach wie vor seine Gültigkeit besitzt, nur aber sein Vollzug durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch davon abhängt, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausübt.
Wenn das geschieht, dann tritt sie an die Stelle der Käuferin und der Vertrag und Erwerb des Grundstückes käme zwischen dem Verkäufer und der Stadt zustande. Die Fragerin würde von der Stadt verdrängt, nicht aber der Verkäufer, der ja nach wie vor der Eigentümer der Wiese ist, und diese dann als solcher eben an die Stadt verkaufen würde/müßte.
Nach Deiner Sichtweise in #19, ist nun die Frage, ob der Nachbar an die Stelle der Fragenden rückt in dem er Haus 1 für sich beansprucht als Vertragspartner zur Telekom, falls diese ihr Vorkaufsrecht beansprucht. Nicht immer sind Rezeptionen bei Ereigniserfüllung beteiligt.
Wenn der Kaufvertrag zwischen Fragenden und Nachbar gültig ist müsste die Telekom mit der Fragenden verhandeln und nicht mit dem Nachbar, oder?
5.8.´22 Nachtrag Scheibchenweise tröpfeln die Informationen, die das Deuten der Frage nicht gerade erleichtern. Es gibt noch keinen Grundbucheintrag der Wiese auf den Namen der Fragenden. Diesen kann es erst geben, wenn ein Landwirtschaftsamt und die Stadt ihre entgültige Stel- lungs nahmen getätigt haben.
Die Frage ist woran erkennt man eine positive und abschlägige Enbtscheidung der zuständigen Ämter? Ich meine durch Hausstellung, Rezeptionen und Aspekte der beiden Ämter zum Signifi- kator des Nachbarn, weil dieser laut Grundbucheintrag noch Besitzer der Wiese ist.
Beim heutigen Telefonat mit der Fragenden teilte ich ihr mit, dass ich mich mit Kollegen berate. Und solange wir uns nicht sicher sind werden keine Deutungen verlautbart. Die Fragende zeigte Verständis dafür.
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Nach Deiner Sichtweise in #19, ist nun die Frage, ob der Nachbar an die Stelle der Fragenden rückt in dem er Haus 1 für sich beansprucht als Vertragspartner zur Telekom, falls diese ihr Vorkaufsrecht beansprucht. [...] Wenn der Kaufvertrag zwischen Fragenden und Nachbar gültig ist müsste die Telekom mit der Fragenden verhandeln und nicht mit dem Nachbar, oder?
5.8.´22 Nachtrag Scheibchenweise tröpfeln die Informationen, die das Deuten der Frage nicht gerade erleichtern. Es gibt noch keinen Grundbucheintrag der Wiese auf den Namen der Fragenden. Diesen kann es erst geben, wenn ein Landwirtschaftsamt und die Stadt ihre entgültige Stel- lungs nahmen getätigt haben.
[...]
Beim heutigen Telefonat mit der Fragenden teilte ich ihr mit, dass ich mich mit Kollegen berate. Und solange wir uns nicht sicher sind werden keine Deutungen verlautbart. Die Fragende zeigte Verständis dafür.
Hallo Franz-Josef,
Zeit einmal innezuhalten, denke ich, damit man die Sachlage, auch hinsichtlich der astrologischen Beurteilung, klar erkennt, bevor es mit der Beurteilung selbst, die ja immer noch aussteht, weitergehen kann:
1. Dem ersten Horoskop liegt die Frage zugrunde, ob der Nachbar die Wiese an die Telekom vermietet. Diese Frage wurde verneint.
2. Dem folgenden Komplex lag (zunächst) keine Frage der Fragerin zugrunde. Sie entschloß sich zum Kauf.
Der Kauf der Wiese wurde notariell beurkundet, ist jedenfalls offenbar rechtsgültig durch die Unterschriften beider Parteien techtsgültig zus- tande gekommen.
Es besteht ein eingetragenes Vorkaufsrecht der Stadt (nun offenbar auch in Verbindung mit dem Landwirtschaftsamt).
Solange die Entscheidung der Stadt aussteht (nach dem BGB hat der Vorkaufsberechtigte 2 Monate Zeit, sich zu entscheiden; das kann für öffentliche Institutionen wie der Stadt abweichend geregelt sein) kann dieser Kaufvertrag nicht vollzogen werden. Die Fragerin kann erst dann Eigentümerin der Wiese werden, wenn die Stadt erklärt hat, ihr Vorkaufsrecht nicht auszuüben.
3. Dem 2. Horoskop liegt nun die Frage zugrunde, ob "die Stadt ihr Vor- kaufsrecht geltend machen und die Wiese für sich beanspruchen" wird.
Besteht insoweit hinsichtlich der Sachlage Einigkeit zwischen uns?
Ja, soweit ist auch meine Haltung die Deine oder Deine die Meine.
Der Nachbar hat immer noch den Grundbucheintgrag der Wiese für sich. Erst wenn Landwirtschaftsamt ihr ok. gibt und die Stadt keinen Anspruch auf ihr Vorkaufsrecht beansprucht, erhält die Fragende ihren Grundbuch- eintrag.
Jedenfalls danke ich Dir für Deinen bisherigen Einsatz in der gestellten Frage.
Es geht ja immer noch um die Frage, ob die Stadt ihre Verkaufsrechte wahrnehmen wird. Behörden und Ämter werden soweit ich weiß im 10. Haus gefunden, soweit es die Fragende betrifft.
Es gibt Situationen in denen der MOND kein Nebensignifikator der Fra- genden sein kann, so auch hier, denke ich, weil das 10. Haus für die Stadt reserviert ist.
Sollte diese Sichtweise zutreffen und die Stadt ihr Vorkaufsrecht bean- sprucht müssten Rezeptionen Stadt : Wiese und Aspekte Stadt : Wiese und/ oder Stadt : Nachbar gegeben sein. Dann kämen Stadt : Nachbar miteinander ins Geschäft.
Bei Mangel an Rezeptionen und Aspekten Stadt : Nachbar bekäme die Fragende die Wiese auch behördlich auf ihren Namen eingetragen. Siehst Du das auch so?
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ich danke Dir für Deine Bestätigung hinsichtlich der Fragelage und kann Dir nun endlich und nach langen Üerlegungen meine astrologi- sche Beurteilungen vorstellen und bin gespannt auf Deine Stellung- nahme dazu und Deine eigenen Überlegungen.
Hinsichtlich des Mondes und der Notwendigkeit, die Rezeptionen zu beachten, stimme ich Dir zu!
Es gibt bei dieser Frage 3 Komplexe:
1. Das Quadrat des Mondes zu Venus (das Quincunx des Mondes zu Mars bleibt außer Betracht, da es in der Stundenastrologie be- deutungslos ist).
2. Die danach erfolgende Sammlung des Lichts von Mond und Mars durch Saturn.
3. Das alles vor dem Hintergrund des bereits formgültig abgeschlos- senen Kaufvertrages zwischen der Fragerin und ihrem Nachbarn.
Man könnte argumentieren: zu 1. Die Befürchtung (Quadrat) der Fragerin, die Stadt könnte ihr Vorkaufsrecht zu ihrem Nachteil (Quadrat) ausüben, findet keine Bestätigung im Horoskop, da äußerst starke gegenseitige Rezeptio- nen bestehen, denn die Signifikatoren befinden sich im Zeichen des jeweilis anderen, dazu in den entsprechenden Häusern, und oben- drein sind auch beide Signifikatoren akzidentell äußerst stark in die Ecken des Horo- skops gestellt, gleich stark, weil gleichweit von den Ecken des Horo- skops oder den Spitzen der Häuser entfernt.
Demnach müße die Fragerin nicht befürchetn, das Grundstück an die Stadt zu verlieren.
zu 2. Demzufolge würde die Verbindung von verkaufendem Nachbarn und vorkaufsberechtiger Stadt durch Saturn, den Herrn des 4., also des Grundstücks und sicherlich auch des Grundbuchs, nicht die Über- tragung des Grundstücks an die Stadt bedeuten, sondern lediglich die Einigung darüber, das Vorkaufsrecht nicht auszuüben. Dies vor dem Hintergrund der Aussage unter "zu 1.", daß die Befürchtungen der Fragerin, vom Kauf der Wiese ausgeschlossen zu werden, unbegrün- det sind, und
zu 3. ein gültiger Kaufvertrag besteht, der immer noch fortwirkt, so lange er nicht gegenstandslos wird. Dafür liegen nach den obigen Ausführungen keine Anhaltspunkte vor.
Jedoch: Gegen diese Ansicht könnten sich insofern erhebliche Zweifel auf- drängen, als die Stadt (der Mond), sich in der Exaltation und der Tagestriplizität der Wiese (Haus 4, Saturn) befindet und so ein doch erhebliches Interesse der Stadt an diesem Grundstück signifiziert wird.
Ob dieses Interesse wirklich etwa dadurch befriedigt werden kann, daß auch die Fragerin als neue Eigentümerin an ein Vorkaufrecht seitens der Stadt gebunden wäre, oder ob das Interesse der Stadt am Grundstück so stark ist, daß sie Ihr Vorkaufsrecht ausüben wird, kann meiner Ansicht nach aufgrund dieses Horoksops nicht abschlies- send entschieden werden.
Die Verwirrung entsteht hauptsächlich dadurch, daß ein so versöhn- liches Quadrat zwischen Fragerin und Stast besteht, denn diese bei- den haben, juristisch gesehen nicht das Geringste miteinander zu tun.
Dennoch scheint dieses Quadrat die Fragerin einerseits vor der Stadt und der Ausübung des Vorkaufsrechts zu schützen, und doch erfolgt danach die Verbin-dung der Stadt mit dem Verkäufer - bei einem er- heblichen Interesse der Stadt an besagtem Grundstück - gerade durch das Grundstück selbst (Sammlung des Lichts).
Ein echtes Dilemma: Entscheidet man sich als Entscheidungsgrund- lage für das Quadrat, steht dem die Lichtsammlung entgegen, ent- scheidet man sich statdessen für die Lichtsammlung als tragendes Element, dann steht dieser das Qudrat antgegen.
Noch ein Nachtrag:
Erst heute Morgen habe ich die Idee, beide Konstellationen in ihrem Zeitablauf zu verbinden:
Zunächst scheint es so, als habe die Fragerin Glück (Mond/Venus), dann aber übt die Stadt ihr Vorkaufsrecht aus und beansprucht die Wiese letztlich für sich.
Vielleicht spielt da das Gutachten des Landesverbandes noch eine für sie negative Rolle? Den habe ich, zusammen mit der Stadt, als eine in sich geschlossene Partei betrachtet, vielleicht fälschlicherwei- se.
Doch ohne weitere Angaben zu deren Verhältnis untereinander bietet sich insoweit auch kein Beurteilungsansatz, der diese Auflösung des dannnur vermeintlichen oben aufgezeitgten Dilemmas stützen könnte.
Danke für Deine Fleißarbeit am Wochenende. Interessante Punkt die Du anführst.
Zu Punkt 1+2 Bleibt doch am Ende nur MON > VEN> SAT. MAR bleibt außen vor. Die Gewichtung MON : VEN, wegen der Rezeptionen richtig zu deuten fällt schwer. Einerseits ist derjenige der sich im Domizil eines anderen befindet diesem wohlgesonnen, was wiederum bedeuten würde, Verzicht des MON auf Vorkaufsrecht. Andererseits zeigt die Erhöhung des SAT durch MON eine besondere Wertschätzung der Wiese4.
Dass VEN im Domizil des MON steht ist weniger bedeutsam, denn es zeigt nur wie sehr die Fragende von der Entscheidung des MON abhängig ist. Die Fragende hängt quasi an den Lippen des MON. Das ist Abhängigkeit die schmerzt.
Dein Nachtrag Das Landwirtschaftsamt (LA) mit der Stadt in einen Topf zu werfen halte ich auch für nicht zutreffend, da diese beiden unterschiedliche Vetorechte innehaben und gegeneinander vo- tieren könnten. Daher halte ich das Landwirtschaftsamt, wie Du sagst, für einen geschlos- senen unabhängigen Signifikator. Welches Haus man dem LA haben soll ist schwierig. Ich meine das 11. Haus, als Vorschlag.
MON im Fall der SON, die SON im Exil der Wiese, SAT. Der MON im Fall der SON kann be- deuten, dass die Stadt eher Geld nötig hat als dass sie es für eine Wiese ausgeben könnte??? Oder andere Projekte der Stadt wichtiger sind als die Wiese???
Die Gefahr, dass die Stadt die Wiese haben will, bezeugen 3 Würden die die Wiese von MON erhält. Während die Wiese, SAT, dem MON nur eine schwache Würde zugesteht.
Also bleibt abzuwarten wie es weiter geht. Ich berichte.
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"Fleißarbeit" scheint mir nicht ganz die treffende Bezeichnung für meine Ausführungen zu sein.
Ich gehe jetzt also davon aus, daß neben dem Vorkaufsrecht der Stadt noch ein Vorkaufsrecht des Landwirtschaftsamtes besteht, das also 2 staatlichen Stellen, unabhängig voneinan- der, zusteht.
Daher beurteile ich die Konstellationen des 2. Horoskops mit der Frage, ob die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben und die Wie- se für sich beanspruchen wird, folgendermaßen:
Aufgrund der starken Rezeptionen und der gleichwertigen Po- sitionen der Signifikatoren Venus und Mond werden sich die durch das Quadrat signifizierten Befürchtungen der Fragerin nicht bestätigen, denn die Stadt wird ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.
Dennoch wird die Fragerin das Eigentum an der Wiese nicht erlangen, weil der Nachbar das Eigentum an der Wiese an die andere, ebenfalls staatliche Stelle, die ebenfalls durch den Mond als Herrn des 10. signifiziert wird (das Landwirt- schaftsamt) übertragen wird (Sammlung desLichts von Mond und Mars durch Saturn), weil diese ihr Vorkaufsrecht ausü- ben wird.