Hallo, ein gewiss nicht leichtes Stundenbild - ich fasse es so gut es geht knapp. In der Nachbarschaft soll ein älteres Haus abgerissen werden, dann soll dort ein Haus mit acht Wohnungen gebaut werden. Das missfällt so gut wie allen Nachbarn, jedenfalls denjenigen, die da in unmittelbarer Nähe Tür an Tür wohnen. Gründe: Das geplante Haus ist ein massiver Kasten, ist deutlich höher als die anderen Häuser (alle einstöckig, z.T. Bungalows) - und würde die Optik des eher homogenen Gesamtbildes stören (homogen - nicht uniform). Vor allem aber würden einige der Häuser deutlich weniger Sonnenlicht erhalten. Man ist nicht partout gegen eine Bebauung, sondern wendet sich gegen die Höhe des geplanten Objektes. Hinzu kommt noch dieses: Ist einmal eine Genehmigung für ein Haus dieser Höhe hier gegeben, dann dürften alle Häuser der Straße "aufstocken". Einige Dutzend Unterschriften der Nachbarn sind den zuständigen Behörden der Kommune zugestellt worden, allesamt votieren sie, rund 95% der Umwohner, gegen das Objekt. Die Frage lautet also nicht: "Wird da gebaut werden?" - sondern: "Wird die Behörde (Bauausschuss) dem Einspruch entsprechend entscheiden und somit das geplante Vorhaben stoppen?" Ich bin selbst einer der Nachbarn, habe auch unterschrieben. ganz so schlimm finde ich das Projekt nicht, teile aber im Kern die Bedenken - dies die Eigenposition betreffend. Eine behördliche Entscheidung könnte schon Mitte des Monats erfolgen. Das Bild, meine Frage.
ich grüble noch ein wenig die Zuordnungen betreffend. Nachbarschaft Haus drei, - aber da kommen schon die Probleme. Derjenige, der da Bauen will ist ja "Gegner" (auch in emotionaler Hinsicht, bei einigen...) - also Haus sieben, wozu ja auch der dort stehende Mond passt. - ? Dies fürs erste, Gruß, Klaus
Wollte man die Frage wie die nach dem Urteil in einem Prozeß beantworten, dann erreicht der Mond des Gegners als erster die Venus, das Urteil der Be- hörde.
Ein Blick auf die Rezeptionen sollte zusätzlich noch erfolgen.
Ich bin da jetzt mal so vorgegangen, lasse mich aber gerne eines besseren belehren:
Der Nachbar ist in 3. Sein Grundstück ist im gedrehten 4. Haus. Dort herrscht die Venus in der Waage. Aber das gedrehte 4. Haus steht in einem der letzten Grade: Es wird sich also dort bald etwas verändern, es wird abgerissen und neu gebaut. Dann herrscht Merkur in diesem Haus.
Das Bauamt ist in 10 = Mars in der Jungfrau. Das neu zu bauende Haus = Merkur in der Waage.
Merkur nervt das Bauamt zwar, weil Merkur im Exil von Mars steht, dennoch wird das Amt für den Neubau entscheiden, weil Mars in der Jungfrau im Domizil von Merkur steht.
Möglicherweise spricht es auch für den Neubau, dass der aufsteigende Mondknoten in den Zwillingen im Neubau-Haus steht.
Danke für die Rückmeldungen, @Chanda - "der Nachbar in 3" - also, ich denke in 3 sind alle Nachbarn. Oder verstehe ich hier etwas falsch? Der Bauherr wohnt selbst nicht da, das Haus, das da ersetzt werden soll, wird von ihm seit Jahrzehnten vermietet.
Ich meine, dass du mit dieser stundenastrologischen Frage ja nur nach einem ganz bestimmten Nachbarn fragst und ob dessen Anliegen vom Amt bewilligt oder abgelehnt wird. Somit sind in 3 nicht "alle Nachbarn", sondern nur der eine, nach dem gefragt wurde.
Da er aber nicht selbst dort wohnt, bin ich mir nicht mehr sicher, ob die Tatsache, dass ihm das Grundstück in der Nachbarschaft gehört, ihn zum Nachbarn macht. Kopfkratz.
Gehe ich zum Kontrahenten in Haus 7 und von dort aus zur Immobilie (4 von 7 aus), dann haben wir das Grundstück und das Bauamt im selben Haus, was nicht deutbar ist.
Allerdings sollten wir uns ja immer vom Horoskop selbst leiten lassen und dass die Spitze vom gedrehten 4. Haus (vom 3. aus) auf 28 Grad darauf hinweist, dass da bald eine Veränderung passiert, könnte meiner Zuordnung recht geben. Ich bin gespannt, wie du später auflösen wirst, wenn das Amt ein Machtwort gesprochen hat!
Hallo Chanda, ja, wie bereits eingangs vermutet: nicht ganz einfach mit Blick auf Zuordnungen. Aber ich denke, zu berücksichtigen ist, dass es ja weniger um "Bau oder Nichtbau" geht - das Recht, dort zu bauen will ja niemand bestreiten (wäre auch sinnlos). Es geht folglich auch nicht primär um den Grund und Boden, sondern um die konkrete Opposition Haus 1 (Nachbarn incl. meine Wenigkeit) versus Bauherr/Haus 7. Und der hat nun einmal die von JZM genannte Applikation auf die , die ja für den Kontrahenten über dessen Haus 10 (Behörde) bestimmt - und zudem in ein Trigon mit gerät.. sieht also für uns nicht so gut aus - ? immerhin: der Bauauschuss entscheidet nicht allein auf "Papierebene", sondern er hat sich in Ruhe das Areal angeschaut. Am 14.09. ist die (vermutlich entscheidende) Sitzung. Dann sehen wir weiter. Schönen Sonntag! Klaus
das Zuordnen der Signifikatoren ist wie immer das Wichtigste. Bei dieser Sachlage kann leicht Konfusion entstehen, daher möchte ich aus der Vogelperspektive Deine Frage beleuchten:
Es sind nicht die Nachbarn von Dir die die Frage gestellt haben! Du hast die Frage gestellt und selbst durch Deine Unterschrift Dir die Position 1. Haus zugeteilt!
Deine Nachbarn interessieren, nach meiner Meinung, hier nicht. Deine Nachbarn sind mit im 1. Haus eingewoben. Die Nachbarn wären nur von Belang würdest Du eine direkte Frage die Nachbarn betreffend stellen.
Das Bauamt, hier die Behörde, ist wie schon bereits dargestellt Haus 10. Auch das ist uninteressant, weil allein deren Urteil vorerst entscheidend sein wird. Deren Urteil ist Haus 4 mit Dispositor.
Der Bauherr als Projektbefürworter, in diesem Fall Dein Gegner ist in Haus 7.
Somit ist nach meiner Ansicht: Klaus Haus 1 Gegner Haus 7 Urteil Behörde (erstinstanzlich) Haus 4 .
Der Blick auf die Rezeptionen bedarf etwas Zeit. Gruß Franz-Josef
Publikationen Chiron Verlag "Würden und Schwächen der Planeten" "Traditionelle Stundenastrologie in der Praxis" 53 Fragen aus 11 Lebensbereichen
Danke für die Rückmeldung, Franz-Josef, In der Tat, Haus eins bin ich - ich hatte die Nachbarn miteinbezogen, da wir gemeinsam mit der Eingabe aktiv geworden sind. Aber schon klar, dass es im Kern um mich geht, also Haus eins = ich. Dessen Regent aber ist rückläufig, wenn auch im Kardinalhaus und im Domizil. Aber da läuft nichts in seine Richtung. Grüße, Klaus
Richtig, Hr.1 SAT rückläufig, aber immer noch im 1. Haus und guter Essenz.
Dass MON im Exil des SAT steht ist nur folgerichtig und daher erklärbar, man bezieht Stellung gegeneinander.
Das Urteil VEN erhöht den Fragenden, SAT und gibt noch Triplizität hinzu. Ebenso ist das Urteil im Exil der Behörde und diese befindet sich im Fall des Urteils. Dieser Zwiespalt kann zu Verzögerungen des Urteils führen.
VEN, als Urteil bewegt sich auf die Achse 1/7 zu, was mir wiederum auf einen Kompromis hinweist. VEN4 für sich im Domizil steht souverän; die Erhöhung des SAT, so denke ich, wird für den Fragenden einigermaßen verträglich ausfallen.
Dass die Behörde, MAR, an Spitze 8 des Fragenden steht ist ein Hinweis auf Kom- promisse, zumal SAT1 sich retrograd auf MER, dem Herrn vom 8 zubewegt. Nicht zu übersehen ist, dass MAR10 auch im Fall des Urteils steht.
Der Kompromis kann sich beispielsweise auf die Bauhöhe des Gebäudes beziehen.
Auswalzen möchte ich das Thema nicht und bin gespannt auf die weitere Entwicklung. Franz-Josef
Publikationen Chiron Verlag "Würden und Schwächen der Planeten" "Traditionelle Stundenastrologie in der Praxis" 53 Fragen aus 11 Lebensbereichen
Interessant, Franz-Josef, denkbar wäre in der Tat ein Kompromiss. So wurde bereits vorgeschlagen, auf dem recht großen Grundstück drei Reihenhäuser zu errichten (oder zwei Einzelhäuser), die sich dann besser einfügen würden. Ich werde auf jeden Fall Auskunft geben. Danke, Grüße, Klaus
Kurze Rückmeldung: Der Bauausschuss steht den Einwendungen der Nachbarn eher reserviert gegenüber - schlägt vor, mit dem Bauherrn zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Da vermute ich, dass der eher sich stur geben wird - eben weil der Ausschuss sich so sehr in Zurückhaltung geübt hat. Das Ganze geht nun in die zweite Runde. LG Klaus